Ab dem 1. Oktober 2025 gelten in Deutschland neue gesetzliche Regelungen für Restschuldversicherungen (RSV). Diese Änderungen betreffen insbesondere die Art und Weise, wie Banken und Versicherer solche Policen anbieten dürfen.
Was ist eine Restschuldversicherung?
Eine Restschuldversicherung sichert Kreditnehmer ab, falls sie während der Kreditlaufzeit arbeitsunfähig werden, erwerbslos sind oder versterben. In solchen Fällen übernimmt die Versicherung die verbleibenden Kreditraten, um die Hinterbliebenen oder den Kreditnehmer selbst vor finanziellen Belastungen zu schützen. Wikipedia
Neue Regelungen ab Oktober 2025
Mit Inkrafttreten der neuen Regelungen dürfen Banken und Versicherer Restschuldversicherungen nicht mehr gleichzeitig mit dem Kreditabschluss anbieten. Stattdessen gilt eine Wartefrist von sieben Tagen zwischen dem Abschluss des Darlehensvertrags und dem Abschluss der Restschuldversicherung. Diese Maßnahme soll verhindern, dass Kreditnehmer unter Druck gesetzt werden, eine Versicherung abzuschließen, ohne ausreichend Zeit für eine informierte Entscheidung zu haben. t-online
Reaktionen der Branche
Die neuen Vorschriften stoßen nicht nur auf Zustimmung. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und mehrere Versicherungsunternehmen haben Verfassungsbeschwerde gegen die Regelung eingelegt. Sie argumentieren, dass die EU-Verbraucherkreditrichtlinie es den Mitgliedstaaten erlaubt, den Abschluss einer Restschuldversicherung gleichzeitig mit dem Darlehensvertrag anzubieten. Die Wartefrist von sieben Tagen könnte ihrer Ansicht nach gegen diese Richtlinie verstoßen. gdv.de
Auswirkungen auf Kreditnehmer
Für Verbraucher bedeutet die neue Regelung mehr Zeit und Transparenz bei der Entscheidung über den Abschluss einer Restschuldversicherung. Es wird empfohlen, die Angebote verschiedener Versicherer zu vergleichen und die Bedingungen sorgfältig zu prüfen, um sicherzustellen, dass die gewählte Police den individuellen Bedürfnissen entspricht.
Fazit
Die Änderungen bei den Restschuldversicherungen zielen darauf ab, den Verbraucherschutz zu stärken und eine informierte Entscheidungsfindung zu ermöglichen. Kreditnehmer sollten sich der neuen Regelungen bewusst sein und die zusätzliche Bedenkzeit nutzen, um die für sie passende Versicherungslösung zu finden.